Rechtsprechung
OLG Dresden, 29.01.1998 - 10 WF 10/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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GKG § 12 Abs. 2
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 02.09.2002 - 22 WF 115/02
Überprüfung der Streitwertfestsetzumg für eine Ehesache im Beschwerdeverfahren
Er lässt sich dabei auch davon leiten, dass diese Meinung nicht nur vom 10. Senat des Oberlandesgerichtes Dresden (JurBüro 1998, 317) vertreten wird, sondern nach Kenntnis des Senates der Praxis der meisten Familiengerichte zugrunde liegt.Diese stellen den "statistischen Normalfall" dar, der zugleich Regelfall i.S.v. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 GKG ist und keinen Abschlag, wie er wegen besonderer Umstände im Einzelfall gerechtfertigt bleiben kann, erforderlich macht (vgl. OLG Dresden, 10. Zivilsenat, JurBüro 1998, 317).
- OLG Stuttgart, 25.01.2000 - 18 WF 579/99
Streitwert in Familiensachen - Einkommensverhältnisse der Parteien - Ermessen des …
Aus § 12 Abs. 2 Satz 2 GKG schließt ein Teil der Rechtsprechung, dass stets das 3-monatige Nettoeinkommen der Parteien in die Streitwertberechnung einzustellen sei (OLG Saarbrücken, JurBüro 1980, 893 m. zust. Anm. Mümmler, JurBüro 1982, 421, 422; OLG Düsseldorf, JurBüro 1982, 1700 m. zust. Anm. Mümmler, JurBüro 1985, 419, 420; JurBüro 1992, 760; OLG Zweibrücken, JurBüro 1984, 900 f. m. zust. Anm. Mümmler, OLG Hamm, AnwBl. 1984, 505; FamRZ 1997, 690 ; OLG Dresden, JurBüro 1997, 479, 480; JurBüro 1998, 317 ; OLG Köln, FamRZ 1998, 310, 311; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 606 ; OLG Jena, FamRZ 1999, 1678 ).